Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, wird bestenfalls der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens als Ansprechpartner ernannt. Sollte das Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, kann alternativ auch ein anderer, interner Mitarbeiter diese Aufgabe übernehmen. In beiden Fällen ist es notwendig, die Belegschaft darüber zu informieren. Vorteilhaft ist, dass ein Auskunftsersuchen dadurch direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet wird.
Zu berücksichtigen ist auch, dass die Mitarbeiter eine Unterweisung benötigen, wie mit einem Auskunftsersuchen umzugehen ist. Das bedeutet: Wenn der Datenschutzbeauftrage Informationen über die gesammelten personenbezogenen Daten eines Betroffenen benötigt, müssen ihm die jeweiligen Mitarbeiter diese zur Verfügung stellen. Dazu ist es erforderlich, dass diese genau wissen, wo welche Daten zu finden sind und welche Informationen zu den personenbezogenen Daten zählen.