Im Allgemeinen ist der Datenschutzbeauftragte, kurz DSB, dafür zuständig, dass die datenschutzrechtlichen Regelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten eingehalten werden. Dabei gilt dies sowohl für öffentliche als auch für nichtöffentliche Arbeitsstellen. Also für Unternehmen und Behörden gleichermaßen. Der Datenschutzbeauftragte hat dabei sowohl eine Beratungsfunktion inne und unterstützt den Auftraggeber zudem bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten haben durch das Inkrafttreten der sogenannten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 an Umfang gewonnen, sodass er dem Auftraggeber beratend, unterrichtend und überwachend zur Seite steht, damit dieser die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Dabei besitzt der Datenschutzbeauftragte jedoch keine Weisungsbefugnis, kann demnach also lediglich Empfehlungen aussprechen und diese dokumentieren, allerdings ist der Auftraggeber nicht in der Pflicht, die Empfehlungen auch umzusetzen.