Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind zahlreiche Unternehmen dazu verpflichtet, einen (externen) Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Aufgrund der hohen Komplexität, die datenschutzrechtliche Bestimmungen besitzen, gilt es sorgfältig zu überlegen, welche Person die Position des Datenschutzbeauftragten, kurz DSB, übernimmt. Einerseits besteht die Möglichkeit, einen internen Datenschutzbeauftragten, bei denen es sich um Mitarbeiter des Unternehmens handelt, zu beauftragen den Aufgabenbereich zu übernehmen. Eine andere Option ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, der Unternehmen mit seiner Expertise beratend zur Seite steht.
Der externe Datenschutzbeauftragte hilft den Unternehmen, von denen er beauftragt wurde, bei der Organisation, Umsetzung und Optimierung ihres Datenschutzes. Für Ihr Unternehmen wiederum bedeutet das, dass sich jemand um Ihren Datenschutz kümmert und dafür sorgt, dass in Ihrem Unternehmen alles DSGVO-konform abläuft. Dadurch reduzieren Sie nicht nur Stress und schonen Ihre Nerven, sondern schützen sich außerdem effizient vor Bußgeldern, Abmahnungen oder anderen rechtlichen Konsequenzen.