In unserem durch technologische Entwicklungen geprägtem Alltag geben wir fortwährend Informationen und Daten über die eigene Person preis. Der Begriff Datenschutz ist spätestens seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu einer allgegenwärtigen Begrifflichkeit geworden. Dennoch unterschätzen viele Unternehmen die Relevanz des Datenschutzes und sind sich dem Umfang der rechtlichen Vorgaben und Sanktionsmöglichkeiten nicht vollständig bewusst. Was bedeutet Datenschutz, warum ist er so wichtig, welche Rechte und Pflichten müssen Sie als Unternehmen beachten und was passiert bei datenschutzrechtlichen Verstößen? – All das erfahren Sie in unserem Beitrag rund um das Thema Datenschutz.
Obwohl es keine konkrete, einheitliche Definition von Datenschutz gibt, weist allein der Begriff die Bereiche „Daten“ und „Schutz“ aus. Im Datenschutz geht es folglich darum, Daten, die in jeglicher Art von einer verantwortlichen Stelle verarbeitet werden, vor einem Missbrauch zu schützen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zielt konkret auf personenbezogene Daten ab. Damit sind alle Daten und Informationen gemeint, anhand denen Rückschlüsse auf die Persönlichkeit einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person gezogen werden können (Art. 4 Satz 1 DSGVO).
Gleichermaßen zielt Datenschutz darauf ab, das sogenannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Dieses Recht ist in Deutschland bereits im Grundgesetz verankert. Die informationelle Selbstbestimmung beinhaltet, dass jede Person über den Zugang und die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten bestimmen kann und damit eine Entscheidungshoheit besitzt. Es handelt sich um eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Grundsätzlich muss daher auch bei der Datenverarbeitung das Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) geschützt werden. Gleiches gilt für die Privatsphäre.