Das vorrangige Ziel der Datenschutzgrundverordnung ist der Schutz personenbezogener Daten. Daher müssen Nutzer der Datenverarbeitung zustimmen, indem sie aktiv eine Einwilligung abgeben. Nur so können Sie als Unternehmen den Datenschutz für den Newsletter-Versand einhalten. Grund dafür ist, dass bei der Newsletter-Anmeldung die E-Mail-Adresse der User eingegeben und gespeichert werden. Diese lassen wiederum eine Rückverfolgung auf die betroffene Person zu und zählen damit zu den personenbezogenen Daten.
Nach Art. 4 Abs.11 DSGVO handelt es sich bei der Einwilligung um eine „freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung“. Zu berücksichtigen gilt dabei, dass die betroffene Person ihr Einverständnis zur Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten geäußert haben muss.
Die kurze, klare Antwort darauf lautet: Nein.
Das Opt-Out-Verfahren unterstellt den Nutzern, dass diese sich die Zustellung von Newslettern wünschen. Nur dann, wenn diese sich aktiv von der Newsletter-Zusendung abmelden wird diese beendet. Diese Vorgehensweise ist verboten, da die aktive Zustimmung auch hier nicht vorhanden ist.
Beim Opt-In-Modell handelt es sich hingegen um ein Verfahren, das auf die stillschweigende Einwilligung für ein Newsletter-Abo setzt. In der Praxis aktivieren Unternehmen automatisch das Kästchen für die Newsletter-Anmeldung, indem es bereits angekreuzt ist.
Das ist ebenso verboten und zwar deshalb, da der Nutzer keine eindeutig bestätigende Handlung vorgenommen hat und demnach keine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt. Darüber hinaus liegt die Problematik dieses Verfahrens darin, dass auch Dritte die E-Mail-Adresse anderer eintragen können, da eine Bestätigung per E-Mail seitens der betroffenen Person entfällt.
Ja, ist es. Um das Problem zu umgehen, dass Daten von Dritten eingegeben werden und Betroffene ohne aktive Einwilligung Newsletter zugesendet bekommen, wurde das Double-Opt-In-Verfahren eingeführt. Neben der aktiven Zustimmung, dass die Zusendung von Newslettern gewünscht ist und der Eintragung der E-Mail-Adresse, erhalten die Empfänger darüber hinaus noch einen Bestätigungslink per E-Mail. Erst nach der Bestätigung der betroffenen Person dürfen Unternehmen Newsletter an diese versenden und die personenbezogenen Daten verarbeiten. Als einziges der drei Verfahren erfüllt dieses die Anforderungen der DSGVO für die Newsletter-Anmeldung.
Um die Newsletter-Anmeldung nach den Anforderungen der DSGVO umzusetzen und einen angemessenen Datenschutz zu gewährleisten, müssen Unternehmen einige Aspekte beachten, wenn es um die Gestaltung des Anmeldeformulars geht:
Sollte sich ein Kunde erst nach einiger Zeit gegen den Erhalt der Newsletter entscheiden und die Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, müssen Sie als Unternehmen dieser Widerrufs-Forderung selbstverständlich Folge leisten. Um dem Empfänger die Abmeldung zu ermöglichen, sollte jeder Newsletter mit einem entsprechenden Abmelde-Link ausgestattet sein.
Grundsätzlich gilt, dass werbetreibende Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Newsletter an Bestandskunden senden können, ohne vorher deren Einwilligung erhalten zu haben. Die dafür geltenden Voraussetzungen sind geregelt in § 7 Abs. 3 UWG. Damit diese Regelung Anwendung findet, müssen die nachfolgend aufgeführten Punkte allerdings gleichzeitig erfüllt sein.
Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, wie Sie den Datenschutz beim Newsletter-Versand umsetzen, dann kontaktieren Sie uns gerne. Durch die Kombination datenschutzrechtlicher Expertise und sicherer IT-Lösungen, helfen wir Ihnen, Ihre Newsletter nach den Richtlinien der DSGVO zu versenden und ermöglichen Ihnen dabei den Schutz der personenbezogenen Daten Ihrer Kunden.
Melden Sie sich gerne bei mir. Gemeinsam besprechen wir Ihre Fragen und Anforderungen und finden eine Lösung für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen.
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