Artikel der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
Artikel 99

Art. 99 DSGVO: Inkrafttreten und Anwendung

  1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
  2. Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Feedback
Wähle eine Option
Betroffener Artikel
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Text
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.

Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen