Auskunftsersuchen & Auskunftsrecht – alles, was Sie wissen müssen
Bei dem Auskunftsrecht handelt es sich um ein Betroffenenrecht, das in Art. 15 DSGVO geregelt ist. Betroffenenrechte sind Schutzmechanismen, die in der Datenschutzgrundverordnung geregelt sind und natürliche Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten schützen sollen. So können betroffene Personen dieses Betroffenenrecht gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen und Auskunft über die zu ihrer Person gesammelten Daten verlangen. Bezeichnet wird diese Anfrage von Betroffenen auch als Auskunftsersuchen.