Im Konkreten ist ein Whistleblower, ein „Hinweisgeber“, eine geschützte Person, welche durch spezifische, der Öffentlichkeit nicht zugängliche Informationen imstande ist, Unternehmen potenziell illegaler Tatbestände zu überführen. Hinweisgeber leisten damit einen signifikanten Beitrag für die Gesellschaft und Ordnungsmäßigkeit in Unternehmen. Dabei benötigen sie allerdings besonderen Schutz, wenn sie solch einen Vorfall melden, da sie sich in diesem Moment gegen den eigenen Arbeitgeber wenden. Daher hat die Europäische Union eine Richtlinie verabschiedet, die ab Dezember 2021 in Kraft treten soll. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die Mitgliedsstaaten der EU einschließlich Deutschland die Inhalte der Richtlinie in einem nationalen Umsetzungsakt verarbeiten. In Deutschland wird hierfür klassischerweise ein Bundesgesetz erlassen. Diese nationalen Umsetzungsakte dienen dazu, einen allumfassenden Schutz sicherzustellen. Um diesen Schutz zu gewährleisten, haben bereits zahlreiche Unternehmen eigene Meldestellen und Hinweisgebersysteme eingerichtet. Mit deren Hilfe sollen Whistleblower Fehlverhalten im Unternehmen frühzeitig melden und aufdecken können, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Eine gesetzliche Pflicht, beispielsweise die Integration von Meldestellen, besteht für Unternehmen bisher nicht. Die neue EU-Whistleblower-Richtlinie soll dies aber ändern.
Die Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und Rates), ist bereits am 23. Oktober 2019 in Kraft getreten. Das darin formulierte Ziel ist der „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“.