Heute ist es einfacher denn je, die schönsten Momente immer und überall innerhalb weniger Sekunden aufzuzeichnen. Mit nur wenigen Klicks können die Schnappschüsse dann mit Familie, Freunden, Arbeitskollegen oder der Community in sozialen Netzwerken geteilt werden. Doch Achtung: Bei der Veröffentlichung von Fotos, die Personen abbilden, müssen verschiedene rechtliche Vorgaben berücksichtigt werden, sonst drohen Abmahnungen oder Strafen! Die rechtliche Grundlage für den Schutz der Privatsphäre abgebildeter Personen bildet das Recht am eigenen Bild. Wir klären auf, was darunter zu verstehen ist, welche Ausnahmen es gibt und informieren Sie über alles, was Sie sonst noch dazu wissen müssen.
Während das Urheberrecht den Fotografen vor Fotomissbrauch und insbesondere vor wirtschaftlichen Nachteilen schützt, dient das Recht am eigenen Bild dem Schutz der Personen, die auf dem Foto abgebildet sind: Nach dem Recht des eigenen Bildes darf jede Person selbst bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang ein Bildnis von ihr veröffentlicht wird. Zu Bildnissen gehören Zeichnungen, Gemälde, Skulpturen, Fotos und Videoaufnahmen. Daher spricht man auch vom „Bildnisrecht“. Die geläufigste Anwendung ist die auf Fotos, weshalb wir uns im Folgenden auf diese Anwendung beschränken.
Das Ziel des Rechts am eigenen Bild ist der Schutz der Privatsphäre. Personen haben das Recht, der Veröffentlichung von Bildern zu widersprechen und steuern damit, wie sie in der Öffentlichkeit präsentiert werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Bildnisse bestimmter Personengruppen dürfen auch ohne vorherige Zustimmung veröffentlicht werden.