Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Mitarbeiter in Unternehmen und anderen Einrichtungen vor Benachteiligung schützen, wenn sie Hinweise auf Missstände und potenzielle Rechtsverstöße weitergeben. Solche Personen werden auch als Whistleblower bzw. Hinweisgeber bezeichnet. Das Bundeskabinett hat am 27. Juli 2022 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, über den erstmals im September 2022 im Deutschen Bundestag beraten wurde. Von diesem ausgehend soll ein neues Stammgesetz – das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – erlassen werden. Damit Sie bereits vor Inkrafttreten genauestens über das Gesetz informiert sind, erfahren Sie im Folgenden, was das Hinweisgeberschutzgesetz genau ist, wie der aktuelle Stand ausschaut und was dies für Sie und Ihr Unternehmen bedeutet.
Die sogenannten Whistleblower brachten sich und ihren Job in der Vergangenheit oft in Gefahr, wenn sie Hinweise weitergaben. Das Hinweisgeberschutzgesetz füllt diese Gesetzeslücken nun und schützt Hinweisgeber vor finanziellen Schäden und Repressalien, wie z. B. einer Kündigung, Rufschädigung oder Mobbing. Gleichzeitig profitieren Sie und Ihr Unternehmen, da die gemeldeten Hinweise frühzeitig verarbeitet und überprüft werden können. Somit gelangen Informationen, die sich negativ auf das Image Ihres Unternehmens auswirken könnten, nicht zwangsläufig in die Öffentlichkeit und können intern geregelt werden.