Art. 72 DSGVO: Verfahrensweise

  1. Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, fasst der Ausschuss seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder.
  2. Der Ausschuss gibt sich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Geschäftsordnung und legt seine Arbeitsweise fest.

Haben Sie Fragen zum Datenschutz?

Johannes Schwiegk Volljurist

Melden Sie sich gerne bei mir. Gemeinsam besprechen wir Ihre Fragen und Anforderungen und finden eine Lösung für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen.

Standort Wuppertal

Friedrich-Engels-Allee 200
42285 Wuppertal
Telefon: 0202 9479 4940
E-Mail: kontakt@datenzeit.de

Standort Essen

Katernberger Str. 107
45327 Essen
Telefon: 0201 6950 6020
E-Mail: kontakt@datenzeit.de