Bring Your Own Device (BYOD) ist heutzutage in aller Munde. Worauf ist zu achten? Welche Risiken lauern? Wir erläutern Vor- und Nachteile von BYOD und erklären die Hintergründe und datenschutzrechtlichen Besonderheiten.
Der Ausdruck Bring Your Own Device, kurz BYOD, lässt sich übersetzen mit „Bring dein eigenes Gerät mit“.
In der Praxis versteht man darunter die Nutzung privater Endgeräte wie zum Beispiel Laptops, Smartphones oder Tablets auf der Arbeit, in Schulen, in Universitäten oder in anderen Bildungseinrichtungen. Dabei verwenden die Nutzer nicht nur die Netzwerkdienste des Unternehmens bzw. der Organisation, sondern es erfolgt auch die Datenverarbeitung bzw. Datenspeicherung von unternehmensinternen und personenbezogenen Daten.
Arbeitnehmer sollten jedoch beachten, dass ein Unternehmen Arbeitnehmer trotz des Direktionsrechts nicht dazu verpflichten kann, private Endgeräte für die Arbeit zu nutzen. Stattdessen können sich Arbeitnehmer freiwillig dazu entscheiden. Gleichzeitig ist das Unternehmen aber in der Pflicht, die für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen Geräte bereitzustellen.
Um die Umsetzung von der BYOD-Idee ordnungsgemäß durchführen zu können, wird eine sogenannte BYOD policy oder BYOD Richtlinie benötigt. Dabei handelt es sich um eine Leitlinie, die festlegt, wie die User die privaten elektronischen Endgeräte in dem Unternehmensnetzwerk verwenden dürfen und welche sicherheitstechnischen Regelungen es zu beachten gilt.